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entstehen.
Die Parforce-Jagd auf einen alten Fuchs
Ein
Exposé über die von gewissen Kreisen der Justiz, Verwaltung und Industrie
betriebenen Machenschaften als Mosaik aus vielen
bunten
Steinchen mit einem düsteren Szenario
Sie lesen hier einen
auszugsweisen Vorabdruck aus einem Polit-Thriller mit wahren
Begebenheiten, nackten Tatsachen und den Politfunktionären Ullrich Eidenmüller, Claus Kretz, Christoph Schnaudigel und Ralph Schlusche sowie
der Justiziarin Simon-Jaekel in den schurkischen Hauptrollen über:
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W A N T E D
horse thief- and killer |
Veterinär- und Schlachthofdirektor Dr. Dirk Stegen
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Der gewaltsame Tod der Mutter Minna Kammerer im Jahr 1998
Anlässlich von rechtswidrigen Online-Durchsuchungen wurden bei den Kammerers bereits im Jahr 1997 Geschäftsunterlagen mit den Namen und Anschriften von Lieferanten und Kunden entwendet, darunter die Daten der Tierärzte von Pharminco Tierarzneimittel.
Als die Eheleute Kammerer am 29.04.1998 um 19 Uhr von der Versorgung ihrer Pferde in die gemeinsame Wohnung mit der Mutter und Schwiegermutter Minna Kammerer zurückgekehrt waren, fanden sie die 87-jährige Greisin in der Küche reglos am Boden, während der PC eingeschaltet und der Zugangscode ge-knackt war. Der Notarzt und die Sanitäter des Roten Kreuzes konnten nach stumpfen Traumen und Hämatomen am Kopf nur noch einen unnatürlichen Tod feststellen und die Mordkommission der Kriminalpolizei verständigen.
Die Mutter war kurz nach ihrem Sohn und ihrer Schwiegertochter um 16.30 Uhr weggegangen und hatte nach der Mitteilung einer Nachbarin kurze Zeit später das Haus nochmals über einen Nebeneingang am Keller betreten, da sie ihre Brille und Geld vergessen hatte. Hierbei hatte sie offenbar Eindringlinge über-rascht, die sich für das neue Kompendium »Ernährung und Fehlernährung des Hundes« interessierten, des-sen Manuskript im PC gespeichert war. In diesem neuen Buch sollten nämlich die Zusammensetzung und die teilweise schweren Mängel industrieller Tiernahrung aufgezeigt werden.
Da Bargeld, Schmuck und andere Wertsachen wie z. B. ein wertvolles Gemälde des romantischen Malers Schindler unangetastet geblieben waren und sich das Interesse vorwiegend auf den PC gerichtet hatte, kamen als Täter in erster Linie Vertreter des aus Effem, BTK und VDH bestehenden Kartells in Betracht, darun-ter der Karlsruher Staatsanwalt Armin Frank, der schon zuvor nachweislich mit dem Bauern-Verlag (»Der Hund« u. a. ) und anderen Kettenhunden von Effem in Verbindung gestanden hatte. (vgl. »Die Manipulatio-nen des Staatsanwalts A. F. und seine Strafversetzung«)
Als die Ermittler dieses Verdachtsmoment vernommen hatten, ließen sie über ihren ständigen Polizeiarzt, den dubiosen Frauenarzt Ulrich Kohoutek, mit nur einem Blick auf den Leichnam und ohne jegliche weitere Untersuchungen einen natürlichen Tod feststellen und die Feuerbestattung vornehmen. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung mit Obduktion verweigerten sie und stellten mit einer auffälligen Eile die Ermittlun-gen ein.
Kurze Zeit später wurden in der Wohnung zunächst zwischen Spüle und Elektroherd, wo davor der Kopf von Minna Kammerer gelegen hatte, ein Kugelschreiber der Marke »Lance« und dann in den vor ihr aufbewahr-ten Unterlagen eine handschriftliche Notiz des Staatsanwalts Armin Frank gefunden.
Als KDK danach einen Polizeibeamten des nahe gelegenen Reviers anlässlich des erneuten Inkassos eines Knöllchens spitzfindig fragte: „Haben Sie den beim letzten Mal vergessen“, sagte der PHM arglos: „Der ge-hört nicht mir. Der gehört dem Frank, so etwas Feines haben einfache Polizisten nicht.“
Auf der handschriftlichen Notiz hatte Frank Anweisungen an den Richter Hartmann von der 8. Zivilkammer zum Nachteil der Eheleute Kammerer formuliert. Seine Handschrift war aus vorhergehenden Maßnahmen bekannt. Gleichwohl leugnete er anlässlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber dem General-staatsanwalt Günter Hertweck seine eigene Handschrift und die Einflussnahme auf den Richter. (vgl. »Die Manipulationen des Staatsanwalts A. F. und seine Strafversetzung«)
Die Tötung von Minna Kammerer war zwar nicht geplant oder vorgesehen, dennoch handelte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Mord durch den Staatsanwalt Frank und verdeckte Ermittler der Kriminalpolizei zur Verdeckung einer Straftat gemäß § 211 des Strafgesetzbuches (StGB), denn ein Mörder ist auch, wer um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Eine Art ausgleichender Gerechtigkeit ereilte Armin Frank in anderen Sachen einige Zeit später mit einem Strafbefehl der Karlsruher Justiz und einer Strafversetzung in eine Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim, wobei das Belügen seines Dienstherrn wegen des Notizzettels mit den Anweisungen an einen Richter und der damit verbundenen Einflussnahme eine Rolle gespielt haben mag, und dann mit einer Ver-urteilung zu 9 Monaten Gefängnis durch das Landgericht Mannheim am 21.03.2007 wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung. (4Kls 15 Js 3960/05)
Der 1. Strafsenat des
Bundesgerichtshofs bestätigte in vollem Umfang die Mannheimer Entscheidung
und verwarf mit seinem Urteil vom 06.11.2007 die Revision von Frank, wobei
die schon in Mannheim festgestell-ten erheblichen psychischen Abnormitäten
nicht zur Ausschließung, sondern nur zur Minderung der Strafe führten. Frank ist
vom Dienst suspendiert und muss aus dem Staatsdienst ausscheiden, womit er
von einem Karrierestuhl in der Karlsruher Akademiestraße in einen Abgrund
fiel. ( 1 StR 394/07)
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Solange es keine Gerechtigkeit gibt,
muss man sich mit der Justiz behelfen.
(Klaus Dieter Kammerer)

Magazin Focus 41/2003
Der Krankheitsverlauf
Es war im wahrsten Sinn des Wortes ein
Kampf auf Leben und Tod, den Klaus Dieter Kammerer bei seiner Frau trotz gerichtlicher
Erfolge gegen die behandelnden Ärzte und Kliniken letztlich nicht
verhindern konnte, denn sie wurde auf Veranlassung des
Gesundheitsdezernenten Ullrich Eidenmüller der in den Karlsruher
Kliniken in einer medizinisch-juristischen Grauzone praktizierten Euthanasie unterworfen und unter Verkürzung ihrer Lebenserwartung vorsätzlich und rechtswidrig getötet,
obwohl bei ihr kein Zustand vorlag, der eine aktive oder passive Sterbehilfe rechtlich und moralisch gerechtfertigt hätte.
Nach der Verweigerung sachgemäßer Maßnahmen
und ganz
groben, vorsätzlichen Verstößen gegen die Regeln der ärztlichen Kunst
sowie mehreren vorhergehenden Versuchen, sie im Rahmen der »medikamentösen Sterbebegleitung«
wie einen Hund mit den Betäubungsmitteln Morphin, Fentanyl, Piritramid
einzuschläfern, wurde Anneliese Kammerer am 12.07.2003 mittels einer Über-
und Massen-transfusion von Blut gezielt und vorsätzlich getötet.
Hierbei handelte es sich nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik um einen Mord gemäß
§ 211 des Strafgesetzbuches (StGB), für den jedoch die letztliche Verantwortung der Politfunktionär Ullrich Eidenmül-ler
als Gesundheitsdezernent der Stadt Karlsruhe und Aufsichtsratsvorsitzender
deren Klinikums trägt, denn
er hatte am 18.03. und 09.07.2003 gegenüber dem Chefarzt Jörg Thomas
Fischer von der Onkologie und gegenüber dem Leitenden Oberarzt Henning Langwara von der Chirurgie die
Tötung angeraten bzw. befohlen und
die Ärzte von personellen Konsequenzen freigestellt.
Ullrich Eidenmüller mordete mit dem »Messer eines
anderen« (siehe oben) und
hatte zudem das handfeste persönliche Motiv der Rache an dem Tod von
Anneliese Kammerer, denn er verlor nämlich im Zusammen-hang mit der in den
weiteren Kapiteln dargestellten intriganten und infamen Pferde-Affäre das von ihm
als Ziel seiner Karriere angestrebte
Bundestagsmandat. In Anbetracht der von ihm besetzten Schlüsselpositio-nen
der Justiz mit der Generalstaatsanwältin Christine Hügel und dem Lei4enden
Oberstaatsanwalt Gunter Spitz kann er nunmehr faktisch als Mörder über seine eigene
Strafverfolgung befinden.
Die Karlsruher Justiz verschleiert nämlich aus diesen wie auch aus anderen
Gründen die Ermordung von Anneliese Kammerer, nicht zuletzt deshalb, um
keinen Präzedenzfall für ein bereits alltägliches Gesche-hen in den
Kliniken in Deutschland zu schaffen. Die Hannoveraner Klinikärztin,
die bis zum Jahr 2003 76 Patienten mit Morphin umgebracht hatte, wurde mit
Billigung der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts in Hannover durch
ein standessolidarisches Gutachten herausgehauen, das ihr mangelnde
Kenntnisse in der Schmerztherapie und somit allenfalls fahrlässige
Tötungen und keineswegs Morde attestierte.
Die von Effem/Masterfoods, der Tierärzteschaft und dem Verband
für das Deutsche Hundewesen (VDH) ausgehenden, existenzbedrohenden Boykottmaßnahmen und Repressalien, der gewaltsame Tod der Schwiegermutter und die
hoch-gradige Gefährdung ihres züchterischen Lebenswerks mit
der Konfiskation ihrer Pferde sowie der qualvolle Tod ihrer 3 vom
französischen Haras National (Nationalgestüt) als Etalons zugelassenen
Hengste Virilo, Teddyboy und Black Fo-rest, die sie über Jahre gehegt und gepflegt und durch dick und dünn gebracht hatte, schlugen
Anneliese Kammerer buchstäblich auf den Magen und den Darm.
Bei der bis dahin kerngesunden Anneliese entwickelte sich aus einer Stress bedingten und aus Zeitmangel unbehan-delten Colitis ulcerosa ein malignes Karzinom, mit dem sie nach mehrfachen und nach Verzögerungen erfolgten Ope-rationen und Bestrahlungen trotzdem noch eine Lebenserwartung von etwa 10 Jahren hatte.
Über der weiteren Behandlung seit dem Monat Januar 2003 lag jedoch der Schatten des bereits aus der Pferde-Affäre seit dem Jahr 2000 unrühmlich bekannten Politfunktionärs Ullrich Eidenmüller.
Anlässlich einer geplanten und im Klinikum Karlsruhe im Monat Januar 2003 bereits eingeleiteten Chemotherapie wur-de Anneliese von ihren Ärzten durch die Verweigerung einer sachgemäßen Behandlung, dagegen jedoch erfolgten un-sachgemäßen Maßnahmen mit ganz groben und vorsätzlichen Verstößen gegen die Regeln der ärztlichen Kunst buchstäblich zu Tode geschunden und nach einem ausgesprochenen Leidensweg von 6 Monaten und mehreren zu-nächst erfolglosen Tötungsversuchen im Monat Juli 2003 letztlich doch noch umgebracht. Zunächst versuchte nach ei-nem Abbruch der Behandlung und Entlassung aus der Klinik am 29.01.2003 und ihrer Fortsetzung nach einer Neuein-weisung am 23.02.2003 der Professor Dr. Jörg Fischer von der Onkologie des Klinikums mittels der anticholinergi-schen bzw. parasympathikolytischen Nebenwirkung des als Adumbran ausgegebenen und zum Schlafen verabreichten Antidepressivums Saroten über eine Hemmung der Darmperistaltik einen tödlichen Subileus bzw. Ileus (teilweisen oder kompletten Darmverschluss) herbeizuführen. Gleichzeitig ließ der Chefarzt mittels extremer kochsalzreicher Flüs-sigkeitszu-fuhr ohne den Einsatz von geeigneten Diuretika sowie von Albumin und Erythropoetin eine Überwässerung des Organismus mit massiven Ödemen entstehen, die ein Herz-/Kreislaufversagen oder eine ebenfalls tödliche Lungenembolie herbeiführen sollten.
Als diese Maßnahmen aufgrund der Konstitution und Robustheit von Anneliese nicht zu dem erwünschten Erfolg ge-führt hatten, beschlossen Eidenmüller, Fischer und der als Dritter im Bunde hinzugezogene Leitende Oberarzt Henning Langwara von der Chirurgie des Klinikums nach einer gemeinschaftlichen Absprache am 18.03.2003, ihre Patientin im Rahmen einer »medikamentösen Sterbebegleitung« heimlich mit hohen Dosen Morphin wie einen Hund einzuschlä-fern, was an der Aufmerksamkeit der Eheleute Kammerer scheiterte.
KDK kämpfte erneut wie bei den Pferden in einer Art Nibelungentreue wie ein Berserker um das Leben seiner Annelie-se. Zunächst erlangte er gegen das Klinikum und dessen Ärzte bei der 9. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe am 27.03.2003 eine einstweilige Verfügung, mit der Eidenmüller und seinen Leuten aufgegeben wurde, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst gebotenen Maßnahmen nicht zu unterlassen. Mit einem Beschluss der 10. Zivilkammer vom 01.04.2003 und einer Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts beschlagnahmten der Gerichtsvollzieher und die Polizei einige Tage später am 03.04.2003 im Klinikum und in keineswegs alltäglicher Weise die Krankenunterlagen Auf diese Weise gelangte KDK in den Besitz einer handschriftlichen Notiz von Langwara über die »medikamentöse Sterbebegleitung«, unter der heutzutage in den Kliniken im Finalstadium einer Erkrankung ein »würdevolles Sterben« unter Medikamenten (Morphin) verstanden wird.
Als Anneliese inzwischen von ihrem Mann in das Diakonissenkrankenhaus in Karlsruhe verlegt worden war, nahm
Ull-rich Eidenmüller Einfluss auf den dortigen Ärztlichen Direktor PD Klaus Jürgen Husfeldt, der als Chefarzt der Chirurgie für eine
bei ihr infolge der schweren Behandlungsfehler und Tötungsversuche im
Klinikum zwischenzeitlich erforderlich gewordenen Operation noch schnell mehr als Euro 10.000,-- bei der Sozialversicherung abkassierte und in die eigene Tasche steckte, um sofort anschließend am 10./12.05.2003 die »medikamentöse Sterbebegleitung« seines Kollegen Langwara
zu praktizieren, wovon er nur durch eine einstweilige Verfügung
der 8. Zivilkammer des Landgerichts und den Drohungen von KDK mit toxikologischen Untersuchungen, der Kripo und der Staatsanwaltschaft abgehalten wurde.
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Da die leitenden Ärzte des konfessionellen Hauses
– Motto: »Wir haben einen Gott, der da hilft« ohnehin auf Kongressen und
Tagungen die Auffassung vertraten, dass die von der Sozialversicherung
gewährte Fallpauschale die Behandlung von Krebspatienten nicht sachgerecht
abdecken könne, lösten sie das Prob-lem bei ihren Fällen nach Art des
Hauses mit einem Cocktail der Betäubungsmittel Morphin, Fentanyl und Piritramid
zum Selbstkostenpreis von etwa Euro 50,-- aus der Klinikapotheke
Aufgrund ihrer besagten Widerstandsfähigkeit tötete Husfeldt seine Patientin während dieser Zeitspanne nicht, sondern legte sie nur für 8 Tage ins Koma und danach flach, denn Anneliese konnte anschließend nicht mehr gehen und ste-hen und sich nicht einmal mehr im Bett allein von der einen auf die andere Seite drehen.
Als sie bereits im Koma mit zusammengebrochenem Blutdruck und Kreislauf bei
2 flachen, kaum wahrnehmbaren Atemzügen pro Minute und ei-nem auf dem
Monitor ersichtlichen Blutdruck von 60/20 mmHg sowie den facies
hippocratica (Gesicht der Sterbenden) am Rande des Todes stand oder besser
gesagt lag, spritzte die Schwester Christine als blonder und pausbäckiger
Todesengel noch 5 ml des
Morphinpräparats MSI in den Schlauch der Elektrolytlösung und deklarierte
den Inhalt der Spritze als Kochsalzlösung.
Das christliche Haus wollte seine Patientin
alsdann im Koma verhungern lassen: Chefarzt Husfeldt und seine Assis-tentin Riem verabreichten Anneliese bis zur Beanstandung durch KDK zunächst täglich nur 1.000 ml Periplasmal als parenterale Ernährung bei einer Tropfgeschwindigkeit von 24 Stunden. Damit war zwar die Optik für den Besucher, aber nicht der Nährstoff-
und Vitaminbedarf gewahrt.
Als PD Klaus Jürgen Husfeldt mit seiner Crew von Assistenten und Assistentinnen KDK am 4. Juni Hausverbot erteilt und ihn durch einen gleich mitgebrachten Polizeibeamten zunächst aus den Armen seiner todkranken Frau hat reißen und dann mit Schimpf und Schande aus der Klinik hat werfen lassen, verschaffte der sich am darauf folgenden Tag mit dem Gerichtsvollzieher und einer einstweiligen Verfügung der 10. Zivilkammer erneut Zugang zu Anneliese und ließ bei dieser Gelegenheit auch die Anwendung des neurotoxischen Gyrasehemmers Ciprofloxacin (Ciprobay) gerichtlich verbieten, der bereits schwere Nebenwirkungen verursacht hatte.
Die erzürnten Halbgötter in Weiß warfen dann nach weiteren Zerwürfnissen über die von ihnen gefälschten Krankenun-terlagen auch Anneliese am 12.06.2003 von jetzt auf nachher aus der Klinik und wollten sie nach Aufbrechen der Woh-nungstür durch einen beauftragten Schlüsseldienst einfach zu Hause abladen, derweil KDK bei der 11. Zivilkammer eine weitere einstweilige Verfügung auf eine stationäre Fortbehandlung gegen das Diakonissen-krankenhaus und seine Ärzte erlangte, auf deren Durchsetzung er aber verzichtete.
Es war offenkundig geworden, dass im Rahmen der in einer medizinisch-juristischen Grauzone in den Karlsruher Kli-niken ohnehin praktizierten Euthanasie Anneliese vorsätzlich, rechtswidrig und unter Verkürzung ihrer Lebenserwar-tung getötet werden sollte, obwohl bei ihr kein Zustand vorlag, der eine aktive oder passive Sterbehilfe rechtlich und moralisch gerechtfertigt hätte. Der Politfunktionär Ullrich Eidenmüller hatte neben seinem von den Dinos übernomme´-nen Auftrag der Vernichtung der Eheleute Kammerer auch handfeste persönliche Motive an dem Tod von Anneliese. Er hatte nämlich aufgrund schwerer narzisstischer Kränkungen einen tödlichen Hass auf die Kammerers entwickelt, die sich gegen ihn in der von ihm zu verantwortenden intriganten und infamen Pferde-Affäre durchgesetzt hatten, über der er zudem seine sicher geglaubte Fahrkarte in den Bundestag nach Berlin verlor.
Als Anneliese nach einer zwischenzeitlichen häuslichen Pflege am 07.07.2003 notgedrungen nochmals für eine erfor-derlich gewordene Bluttransfusion die Chirurgie des Klinikums aufsuchen musste, nahm das Unheil seinen weiteren Lauf, denn der Leitende Oberarzt Henning Langwara erkannte seine große Chance, Versäumnisse nachzuholen, alle anderen Kollegen zu übertreffen und damit zum King der Karlsruher Sterbehelfer zu avancieren. Zunächst verweigerte er bei der Frühvisite die Transfusion der von der Notfallaufnahme bei der Blutbank georderten Blutbeutel, die nur auf Anweisung des Chefarztes Professor Rainer Bähr nach der Intervention von KDK übertragen wurden.
Dann versicherte Langwara am 09.07.2003 KDK mit Ehrenwort und Handschlag, Anneliese lebend und nicht tot zurückzugeben, was zunächst bereits am Freitag der gleichen Woche und dann wegen einer zusätzli-chen Beobachtung über das Wochenende am darauf folgenden Montag geschehen sollte. Die Verlänge-rung gegenüber dem Stationsarzt Robert Szilajtis ordnete er persönlich an.
Obwohl die Blutübertragungen bereits abgeschlossen waren, hingen am Samstag, den 12.07.2003 bereits morgens
8 Blutbeutel im Kranz über dem Bett von Anneliese.
Es wurde nunmehr ein Transfusíonszwischenfall mit Blut
manipu-liert, das noch am Abend tropfte, als im zuvor eingetretenen Koma bereits alle anderen Maßnahmen beendet und selbst der Sauerstoff abgeschaltet worden waren. Zuviel und noch falsches Fremdblut führt zu einer so genannten Über- und Massentransfusion, die ihrerseits zum Schock, zum Koma und zum Tod führt.
Aus 2 Aktenvermerken der Praktikantin und Assistentin Katharina Opfer
ergab sich später, dass die Verabreichung von Blut bis zum letzten
Atemzug unter Verzicht jeglicher weiterer Maßnahmen - insbesondere
einer Reanimation - abgesprochen worden
war. Verantwortlich für diese Absprachen war während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Chefarztes Rainer Bähr in dieser Woche
der Leitende Oberarzt Henning Langwara.
KDK musste an diesem Wochenende, als der Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts seinen Dienst bereits beendet hatte, tatenlos der
heimtückischen und makabren Tötung von Anneliese zusehen. Als blonder Todesengel fungierte
nunmehr die junge und ausgesprochen hübsche Assistenzärztin Elke Schreibmaier,
die sich selbst als bekennende Christin bezeichnete, was sie aber
nicht hinderte, dabei
mitzuwirken.
Halbgott in Weiß

Dr.
Henning Langwara
(Propagiert die »medikamentöse
Sterbebegleitung« mit den
Betäubungsmitteln
Morphin, Fentanyl, Piritramid und
Chlorazeptat)
Der Zivilrechtsweg
Die gerichtlichen
Auseinandersetzungen begannen bereits im Monat März 2003 mit der:
· Einstweiligen Verfügung der 9. Zivilkammer vom 27.03.2003
gegen das Klinikum, die lege artis gebotenenen Maßnahmen
nicht zu unterlassen. (9 T 29/03)
· Einstweiligen Verfügung der 10. Zivilkammer vom 01.04.2003
gegen das Klinikum auf Herausgabe der Krankenunterlagen
(10 O 171/03)
·
Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts vom
08.04.2003
gegen das Klinikum. ( 11 M 30330/03)
·
Einstweiligen Verfügung der 8. Zivilkammer vom 12.05.2003
gegen das Diakonissenkrankenhaus mit dem Verbot, Sterbe-
hilfe mit Morphin und anderen Betäubungsmitteln zu betrei-
ben. (8 O 271/03)
·
Einstweiligen Verfügung der 8. Zivilkammer vom 14.05.2003
gegen das Diakonissenkrankenhaus mit dem Verbot, Dialyse
und Beatmung zu unterlassen. (8 O 274/03
·
Einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts vom 17.05.2003
gegen das Diakonissenkrankenhaus mit dem Verbot, lebens-
verlängernde Maßnahmen zu unterlassen. (8 C 230/03)
·
Einstweiligen Verfügung der 10. Zivilkammer vom
05.06.03
gegen das Diakonissenkrankenhaus mit dem Verbot der Be-
täubungsmittel Fentanyl und Piritramid sowie des Gyrase-
hemmers Ciprofloxacin. Weiterhin wurde das Hausverbot
gegen KDK aufgehoben. (10 O 321/03)
·
Einstweiligen Verfügung der 11. Zivilkammer vom
12.06.2003
gegen das Diakonissenkrankenhaus auf Fortsetzung der stati-
onären Behandlung. (11 O 123/03)
Diese Verfügungen gegen das Kartell der Sterbehelfer konnten auf Grund der Protektion durch Ullrich Eidenmüller und gewisse Kreise aus Justiz und Verwaltung nur teilweise durchgesetzt werden. Insbesondere der Chefarzt Husfeldt vom Diakonssenkrankenhaus setzte sich über alle Verbote des Einsatzes nicht indizierter Analgetika und Neuroleptika hinweg und betrieb ungeniert Sterbehilfe. Er war sich offenbar sicher, dass ihm nichts passieren würde. Immerhin waren doch empfindliche Ordnungsmittel angedroht.
Der erste Durchgang endete mit dem:
· Urteil der 10. Zivilkammer vom
02.07.2003 gegen das
Klinikum mit dem die Einstweilige Verfügung bestätigt
wurde. (10 O 171/03)
Längstens seit dem 11.07.2003 wurde aber ersichtlich, dass sich unter dem Einfluss der Lobbyisten der Ärzteschaft der Wind in eine andere Richtung gedreht hatte. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen setzten sich fort mit der:
· Zurückweisung des Verfügungsantrags auf Einsicht in die Krankenunterlagen durch die 11. Zivilkammer. (11 O 155/03)
·
Zurückweisung des Verfügungsantrags auf Einsicht in die
Krankenunterlagen durch die 10. Zivilkammer. (11 O 507/08/03)
· Zurückweisung des Verfügungsantrags auf Einsicht in die Krankenunterlagen durch die 11. Zivilkammer. (11 O 192/03)
Hierbei scheute sich der Richter am Landgericht Wilfling von der 10. Zivilkammer nicht, in Gegensatz zu seinen Ent-scheidungen in der Sache 10 O 171/03 zu treten und unter dem Druck der Sterbehelfer und ihrer Lobby seine Meinung wie ein Hemd zu wechseln Entgegen seiner nachträglichen Rechtfertigung war keine Veränderung der Sach- und Rechtslage gegeben.
Mit diesen Entscheidungen wurden dem Diakonissenkrankenhaus und dem Klinikum sowie den betroffenen Ärzten die unschwer vorauszusehenden und später festgestellten Fälschungen der Krankenunterlagen der Patientin Anneliese Kammerer ermöglicht und damit Urkundenfälschung und Prozessbetrug begünstigt. Während das Klinikum die Einzeldosis Morphin von 50 mg am 18.03.2003 von 50 mg auf 5 mg reduzierte, fälschte das Diakonissenkrankenhaus seinen Cocktail an Betäubungsmitteln mit 120 mg Morphin, Fentanyl, Piritramid und Chlorazeptat am 12.05.2003 gar auf die beim Erwachsenen gänzlich unübliche Kleinstkinderdosis von 2 mg Morphin,
Dagegen bewilligte die 10. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe nach
einer vorläufigen Meinungsbildung und unter Bejahung der
Erfolgsaussichten Anneliese bzw. KDK als Erben noch im Jahr 2003 Prozesskostenhilfe (PKH)
für ein Verfahren auf Zahlung von Schmerzensgeld. In diesem vor sich hin
dümpelnden Verfahren ließ der um seinen Kopf fürchtende Ullrich
Eidenmüller von seinen Ärzten falsche Aussagen und Meineide leisten
sowie die Krankenunterlagen fälschen. Der anfänglich objektive und unter
dem Einfluss von dritter Seite sowie dem massiven Druck von oben inzwi-schen umgefallene und
auf einen »Persilschein« zu Gunsten von Eidenmüller und den
Kliniken ausgerichtete Vorsit-zende Kerner warnte gar das
Diakonissenkrankenhaus von den Absichten von KDK, das
Betäubungsmittelbuch der Klinikapotheke durch den Gerichtsvollzieher und
die Polizei mittels einer gerichtlichen Sequestration beschlagnahmen zu lassen, um die Fälschung der Krankenunterlagen mit den Kleinstkinderdosen von 2 mg Morphin nachweisen
zu können.
Die Zensur
Der nunmehr als Chefarzt am
Kreiskrankenhaus in Dormagen tätige Henning Langwara
leugnete später seine Beteili-gung an der vorsätzlichen und
rechtswidrigen Tötung seiner Patientin wegen eines angeblichen Urlaubs. Er ließ über seine in Karlsruhe
als Rechtsanwältin tätige Ehefrau Corinna Langwara bei der 2. Zivilkammer des
Landgerichts Karls-ruhe am 04.05.2004 eine einstweilige Verfügung erwirken, mit der KDK verboten wurde, ihn in Verbindung mit der Tö-tung von Anneliese zu bringen. Damit
sollen Veröffentlichungen über die Affäre in jeglicher Form unterbunden
und eine Zensur
ausgeübt werden. Die Verfügung war allerdings mangels einer
ordnungsgemäßen Zustellung lange Zeit nicht rechtswirksam und faktisch
Makulatur. Aufgrund der von KDK beantragten Klageerhebung ist das
Verfahren derzeit in der Hauptsache ebenfalls bei der 2. Zivilkammer
anhängig. In der ersten mündlichen Verhandlung am 23.03.2005 trat
die Richterin Bastian im eleganten schwarzen Outfit und einer tipptopp
Aufmachung als Halbgöttin in Schwarz und Schutzgöttin an die Seite des
Halbgottes in Weiß und ordnete nach verschleiernden Feststellungen,
dass es keine vorsätzlichen, allenfalls gelegentlich fahrlässige Behandlungsfehler
der Ärzte und schon gar keine
Euthanasie gäbe, in parteiischer Weise und mit schrankenloser Willkür unter
Verweigerung rechtlichen Gehörs von KDK - grobe Grund-rechtsverletzungen
nach Art. 3 und 103 GG - das Ruhen des
Verfahrens an, bis in dem bei der 10. Zivilkammer gegen die beiden
Kliniken anhängigen Verfahren eine rechtskräftige Entscheidung gefallen ist, obwohl bis
dahin noch viel Wasser den Rhein hinunter fließen wird. Damit entzog sich die Richterin Bastian mit ihrer Maßnahme gleichzeitig in ebenfalls eleganter und intriganter Weise der
richterlichen Verpflichtung, auch gegen das Kartell der Sterbehelfer eine
objektive Entscheidung zu treffen, zumal
eine solche ihrer Karriere abträglich wäre. Dafür wurde sie bei der
Justizver-waltung »ins Gespräch gebracht« und an das
Oberlandesgericht befördert.
Obwohl der Chefarzt Bähr sich nachweislich in dieser Woche auf einem Kongressurlaub befunden hatte und es in einer großen
Klinik
nicht üblich ist,
dass der Chefarzt und sein Leitender Oberarzt gleichzeitig abwesend
sind, behauptete Langwara, er habe sich zu den fraglichen Zeitpunkten
ebenfalls in Urlaub befunden. Aus den besagten Aktennotizen seiner
ehemaligen Assistentin Opfer ergab sich aber, dass Absprachen bestanden
hatten. Wenn diese Absprachen bereits
donnerstags und freitags getroffen worden sind, konnte andererseits Langwara tatsächlich
samstags und zum Wochenende und damit zum Zeitpunkt des Todes von
Anneliese am Samstagabend seinen Dienst beendet haben, zumal sein Chef im Gegenzug zurückkehrte. Da eine Praktikantin als letztes Glied in der hierarchischen Kette derarti-ge Entscheidungen nicht treffen konnte und
durfte, impliziert dies zwangsläufig die geleugnete Beteiligung von Langwa-ra an der vorsätzlichen und rechtswidrigen
Tötung. Der Stationsarzt Szilajtis räumte später ein, dass die alleinige
Ver-antwortung für die Behandlung von Anneliese in dieser Woche und ihren
Tod am Samstag der geschäftsführende Oberarzt getragen habe. Der
geschäftsführende Oberarzt war jedoch Henning Langwara.
Der Strafrechtsweg
Anlässlich der Recherchen über die Tötung von Anneliese gelangte KDK in
eine Grauzone der Euthanasie und stieß auf die sprichwörtlichen Leichen
in den Kellern der Kliniken.
Somit konnte er in strafrechtlicher
Hinsicht gegen die Kliniken bislang überhaupt nicht reüssieren und
kei-nerlei Erfolge verzeichnen. Das Kartell der Sterbehelfer genießt einen
umfassenden Schutz durch die Staatsanwaltschaft, das Regierungspräsidium
und das Justizministerium.
Hierbei entbehrt es zudem nicht einer gewissen Pikanterie, dass
ausgerechnet ein ehemaliger Richter des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs für Ullrich Eidenmüller bei
Justiz und Verwaltung als Lobbyist fun-giert: Der heute als Rechtsanwalt tätige Dr.
Heinrich Maul sitzt im Stadtrat von Karlsruhe und auch im Auf-sichtsrat
des Klinikums
und vertritt nunmehr dessen Farben.
Die Staatsanwaltschaft stellte die diesbezüglichen
Ermittlungsverfahren gegen Eidenmüller und die genannten
Ärzte ohne jegliche Ermittlungen ein. Aufgrund der Beschwerde von KDK
gab die Generalstaatsanwaltschaft am 22.12.2003 die Akten an die StA
zurück, um ihren Nichtabhilfebeschluss gegen die Beschwerde zu
überprüfen und um die Ermitt-lungen aufzunehmen, worauf diese ohne
weitere Untersuchung die Verfahren am 26.03.2004 erneut einstellte. Tags zuvor ließ
sie sich noch von dem ihr in Kumpanei verbundenen neuen
Ermittlungsrichter Mahr vom Amtsgericht einen »Persilchein« ohne
die geringste Überprüfung ausstellen, wonach die angeblich auf fahrlässige
Körperverletzung reduzierten Schuldvorwürfe nicht vorliegen würden.
Der Staatsanwalt Kunz und der Amtsrichter Mahr begingen auf Weisung des Leitenden Oberstaatsanwalts Gunter Spitz Rechtsbeugung und Begünstigung im Amt und konstatierten frei nach Wilhelm Busch mes- serscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Spitz ist als Protegé von Ullrich Eidenmüller seinem Gönner verpflichtet.
Während Eidenmüller und Langwara dieser »Persilscheine« zugänglich gemacht wurde,
wurde KDK die erneute Ein-stellung verheimlicht, denn er erhielt trotz zwischenzeitlicher
Anfragen über den Stand der Verfahren hiervon keine Kenntnis und
erlangte auch keine Akteneinsicht über seinen Rechtsanwalt. Aufgrund
einer ebenfalls erneuten Be-schwerde von ihm nach der zufälligen Kenntnis um diese Vorgänge ist das Verfahren bislang weder so, noch
so rechtskräftig entschieden. Die Staatsanwaltschaft tut sich allerdings mit ihren
Maßnahmen sehr schwer, denn einer-seits gelangte der neue Leitende
Oberstaatsanwalt Gunter Spitz durch Eidenmüller, der als Täter damit auf seine eigene Strafverfolgung Einfluss nehmen kann, zu Amt und Würden, und
andererseits hätten Anklagen und Verurteilungen von Eidenmüller und den betroffenen
Ärzten durch die Schaffung eines Präzedenzfalles für die Ärzteschaft,
die Justiz und Verwaltung sowie die Versicherungswirtschaft in
Anbetracht der weit verbreiteten Euthanasie in der Bundesrepublik
fatale Folgen, denn es wurde noch nie ein Arzt wegen der vorsätzlich rechtswidrigen Tötung eines Patienten verurteilt.
Die Klinikärztin, die in Hannover 76 Patienten
mit Morphin ermordet hatte, wurde von der Ärzteschaft und der Justiz
herausgehauen. Ein Standeskollege attestierte ihr als Sachverständiger
in einem Gutachten, dass sie mangelhafte Kenntnisse in der
Schmerztherapie aufgewiesen habe und die zum Tod führenden
Überdosierungen somit auf Fahrlässigkeit beruhten, Daraufhin wurde sie
nicht wegen Mordes, sondern nur wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft muss sich nunmehr in weiteren
Ermittlungsverfahren zusätzlich mit den Ärzten Fischer, Kubin und Langwara befassen,
die in dem Verfahren vor der 10. Zivilkammer als Zeugen am 23.05.2005 als Zeuge
uneidliche Aussagen und Meineide leisteten
Zudem beging der nunmehrige Chefarzt Henning Langwara in dem Verfahren
vor der 2. Zivilkammer zweifelsfrei Pro- zessbetrug.
Auch die Fälschung der Krankenunterlagen wird über kurz oder lang für
die betroffenen Kliniken und Ärzte zu straf- rechtlichen Konsequenzen
führen
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Appendix:
(Anhang)
Wir sind das Bindeglied zwischen
dem Homo erectus und dem wahr-
haft humanen Menschen.
(Konrad Lorenz)

Eine Hand wäscht die andere
Der Präsident des
Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen
Papier
und der Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich streben
eine Liberalisierung der Sterbehilfe an
Die
Würde des Menschen ist
unantastbar. .... (Art. 1
GG)
(sein Körper, seine Gesundheit
und sein Leben aber nicht)
Während
allerorten über die bereits als Reizthema bezeichnete »Sterbehilfe«
gesprochen und geschrieben wird und im Internet die Suchmaschinen über
264.000 Beiträge nachweisen, ist die Euthanasie in der Bundesrepublik
längst an der Tagesordnung und gehört vielfach bereits zum Klinikalltag.
Die schwer und unheilbar kranken Patienten stellen einen erheblichen Aufwand an Arbeit, Zeit und Geld für den Medi-zinbetrieb dar. Bereits die frühzeitige Entsorgung der ohnehin über kurz oder lang jährlich sterbenden 200.000 Krebs-patienten bringt eine Kostenersparnis von 1,5 - 2 Milliarden Euro in diesem Zeitraum. Die DAK musste allein bei der Patientin Anneliese Kammerer für die stationäre Behandlung im Diakonssenkrankenhaus in der Zeit vom 04.04.2003 bis 12.06.2003 Euro 20.952,78 aufwenden. Falls die vorhergehenden Versuche aktiver und passiver Sterbehilfe im Kli-nikum um den 18.03.2003 erfolgreich gewesen wären, wären ihr diese und die übrigen Kosten erspart geblieben. Den-noch hatte sie nach der nunmehr erfolgreichen Euthanasie im Klinikum am 12.07.2003 finanzielle Vorteile.
Der korrumpierte Medizinbetrieb ist nun tatsächlich aus 2 Gründen zur Erhaltung des Lebens unheilbar kranker Patienten nicht in der Lage: Er will nicht und er kann nicht
Selbst der Deutsche Ärztetag kritisierte am 22.05.2003, dass das neue Vergütungssystem in den Krankenhäusern nach diagnosebezogenen Fallpauschalen die Palliativmedizin nicht sachgerecht abbilden könne und den Betrieb von Palliativstationen gefährde. Während das Diakonissenkrankenhaus erst jüngst auf seiner Onkologie 3 Einzelzimmer zur palliativmedizinischen Betreuung einrichtete und sich damit die Gesamtbettenzahl in Baden-Württemberg auf gera-de 35 erhöhte, verlegte sich der Politfunktionär Ullrich Eidenmüller als Gesundheitsdezernent der Stadt und Aufsichts-ratsvorsitzender ihres Klinikums darauf, eben im Klinikum eine Luxusklinik für reiche Patienten einzurichten, mit denen er Kontakte knüpfen und sein Beziehungsgeflecht vergrößern kann. Auch die so genannten Repräsentanten von Wirt-schaft und Politik sind für Zuwendungen im Krankheitsfalle besonders empfänglich. Erst im Sommer 2005 wurde un- ter dem Druck dieser Veröffentlichungen mit einer großen Show eine kleine Palliativstation eingerichtet.
Zu einer Lebensverlängerung bei Krebspatienten sind diese »Nieten im weißen Kittel« aus dem »Kartell der Kassierer« in Anbetracht ihres geringen Wissensstandes und ihrer finanziellen Eigeninteressen meist gar nicht in der Lage.
Nach den Feststellungen des Instituts für Klinische Pharmakologie der Medizinischen Hochschule Hannover kommen in der Bundesrepublik jährlich rund 57.000 Patienten durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen um. (vgl. Internist 2003, 44, 889-895)
Diese Studie beweist, dass sich die meisten Klinikärzte nicht auf dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnis befinden, was der Ärztetag bezüglich der Palliativmedizin auch einräumte, wenn er bemängelte, dass diese erst mit der jüngsten Reform des Medizinstudiums in die Approbationsordnung aufgenommen wurde und derzeit nur 2 Lehr´-stühle für Palliativmedizin an den deutschen Universitäten existieren
Da der größere Teil der Ärzteschaft nicht nur die Vorsorgemedizin des moribunden Patienten nicht be herrscht, sondern auch mangels ausreichender pathophysiologischer und pharmakologischer Kenntnisse den Gang dahin nicht aufhalten kann, bildete sich das Kartell der Sterbehelfer, das in den letzten fünf Jahren mehr Menschen unter Verkürzung ihrer Lebenserwartung durch Euthanasie tötete wie das Dritte Reich.
Die passive Sterbehilfe durch Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen
erfolgt meist wie
folgt:
· Keine Nahrung
· Keine Flüssigkeit
· Keine Elektrolyte
· Keine Beatmung
· Keine Dialyse
· Keine Medikamente
Dagegen wird die aktive Sterbehilfe und das vorsätzliche Herbeiführen des
Todes in der Regel
vorgenommen durch
· Überdosis an Analgetika, Neuroleptika und Narkotika
· Überdosis anderer Medikamente bis zum toxischen Bereich
· Überdosis an Infusionslösungen zur Ödembildung mit Embolien
· Überdosis des Elektrolyts Kalium
·
Überdosis von Blut
Am einfachsten und billigsten ist die weit verbreitete »medikamentöse Sterbebegleitung« mit einem Cocktail aus Mor-phin, Fentanyl, Piritramid und anderen Betäubungsmitteln. Sie ist auch pharisäerhaft mit den vorgeblich »höllischen Schmerzen« des Patienten moralisch zu rechtfertigen, denn wer möchte schon Schmerzen erleiden oder erleiden lassen. Dabei ist das Spektrum der Schmerzen sehr breit und ihre Ätiologie und Pathogenese sehr differenziert zu betrachten. Abgesehen davon, dass starke Tumorschmerzen in Wirklichkeit relativ selten vorliegen, - der Krebspatient leidet vorwiegend an Müdigkeit und Übelkeit - müssen gegen Kopf-, Zahn- und Muskelschmerzen keine Betäubungs-mittel mit ihrer Blutdruck- und Kreislaufdepression eingesetzt werden.
Beliebt ist auch die
vorsätzliche Ausnutzung von Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten,
denn dann ge-langt man zunächst mit den einzelnen Substanzen nicht in den
toxischen Bereich und kann sich im Falle eines Fal-les mit Unkenntnis und
damit mit Fahrlässigkeit herausreden. In der Studie aus Hannover steckt
mit Sicherheit ein größerer Anteil solcher Fälle, was der dortige
Professor Frölich auf Anfragen zwangsläufig nicht
wahrhaben wollte.
Anneliese Kammerer wurde z. B. im Klinikum das Antidepressivum Amitriptylin zum
Schlafen verabreicht. Das hemm-te mit seiner anticholinergischen
Nebenwirkung die Darmperistaltik und führte zu einem Subileus (teilweiser
Darmver-schluss) Darauf gab man gegen die Schmerzen anstelle der Spasmolytika Buscopan und/oder Novalgin das kontrain-dizierte Morphin, das
nämlich ebenfalls zu einer Paralyse des Darmes und zu einem Subileus bzw.
Ileus führt, an dem die Patienten kurzfristig infolge eines eingetretenen
Herz-/Kreislaufversagens sterben, während die Morphindosis für sich allein
nicht tödlich ist.
Während
die Bundesärztekammer in ihren Grundsätzen zur
ärztlichen Sterbebegleitung den vorzeitigen Tod aus wirtschaftlichen
Erwägungen ausdrücklich ablehnt, wird er im Klinikalltag seit Jahren in
einer medizinisch-juristischen Grauzone praktiziert.
Deshalb lässt auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries keine
Gelegenheit aus, zu betonen, dass die Euthanasie verboten ist und bleibt,
während der BVG-Präsident Papier als ihr oberster Richter bereits im Jahr
2003 anlässlich der Karlsruher Gespräche im Bundesverfassungsgericht für
eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintrat.
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15.08.2006
Und ist der Ruf erst ruiniert,
dann lebt sich*s völlig ungeniert.
(Volksweisheit)
Der im
wahrsten Sinn des Wortes bis dahin stets strahlende und auf verschiedenen,
zwar gegensätzlichen, jedoch publikumswirksamen Gebieten umtriebig
agierende und auf öffentliches Ansehen bedachte Lokal- und Landespolitiker
Ullrich Eidenmüller stand unversehens unter Korruptions-,
Steuerhinterziehungs-, Betrugs-, Diebstahls- und
Mord-verdacht.
Zunächst gelangten im Rahmen der Ermittlungen gegen den Hochstapler und
Tiefbohrer Manfred Schmider inkriminie-rende Unterlagen über Eidenmüller
in die Hände der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in
Mannheim, dann misslang der Coup um das Kidnapping der Pferde der Eheleute
Kammerer mit einem Versicherungsbetrug und schließlich flog die
vorsätzlich rechtswidrige Tötung von Anneliese Kammerer im Klinikum
Karlsruhe auf, für die er als Gesundheitsdezernent und
Aufsichtsrats-vorsitzender des Klinikums die volle Verantwortung trägt, da
er aus persönli-chem Interesse sein Plazet gegeben und die
verantwortlichen Ärzte von personellen Konsequenzen freigestellt hatte.
In dem Schmerzensgeldprozess von KDK gegen das Klinikum Karlsruhe vor der
10. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe (10 O 463/03) ließ Eidenmüller
in der ersten mündlichen Verhandlung im Dezember 2004 vom geladenen
Vertreter des Badischen Gemeindeversicherungsverband einen
Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Kerner ableh-nen und das Verfahren
seiner Ehre wegen fortsetzen.
Auch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim lässt Ullrich Eidenmüller von
seinem Kollegen Claus Kretz den Streit-komplex um die Pferde von KDK
seiner Ehre wegen fortsetzen, da ihm der Makel des »horsechief- and
killers« anhaf-tet. Beim Internetprovider Strato, dem er im Sommer 2004
eine Schadensersatzklage der Stadt Karlsruhe in Millionen-höhe angedrohte,
betonte er, dass er doch kein Pferdedieb sei.. .
In einem zur Justiz-Posse geratenen Verfahren vor der 2. Zivilkammer des
Landgerichts Karlsruhe (2 O 564/05) bean-spruchte nunmehr Ullrich
Eidenmüller vom Land Baden-Württemberg Schmerzensgeld wegen Verletzung
seiner Per- sönlichkeitsrechte. Er fühlte sich in seiner Ehre und
Glaubwürdigkeit verletzt, weil die Mannheimer Staatsanwälte die wahren
Vorgänge um die Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung dennoch und
wenigstens an die Presse gegeben hatten. In Wirklichkeit dürfte ex ihm
weniger ums Geld, als um einen »Persilschein« gegangen sein, den er
entgegen den Erwartungen von der Kammer in ihrem Urteil vom 08.08.2006 nun
doch nicht erhielt, denn die Klage wurde abge-wiesen. Der Vorsitzende Eberhard
Lang hatte sich
zusammen mit seinen Beisitzern und Beisitzerinnen nämlich in der zurückliegenden
Zeit mehrfach für die Interessen des Politfunktionärs Eidenmüller
eingesetzt. Er tat u.a. die anfänglich bei ihm anhängige und später bei der
6. Zivilkammer erfolgreiche Schadensersatzforderung der Eheleute Kammerer gegen Eidenmüller und
die Stadt Karlsruhe aus der ersten Pferdeaffäre kurz und bündig ab und
übte zu Gunsten des Gesundheitsdezernenten und dessen ehemaligen
Leitenden Oberarztes Henning Langwara eine Zensur aus. Nunmehr
bestätigte er unter anderem immerhin, dass der Staatsanwaltschaft Mannheim
kein Vorwurf daraus gemacht werden kann, wenn die Presse aus den Vorgängen
eine Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung geschlossen habe.
(vgl. die obigen Ausführungen über den Fall Langwara und die Richterin
Bastian als Halbgöttin in Schwarz im elegan-ten Outfit von der 2. Zivilkammer)
MIt einer derartigen präjudizierenden Entscheidung wollte Eidenmüller
alsdann die vor- und nachstehenden Veröffent-lichungen über ihn bei den
Internetprovidern wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verbieten
lassen, nachdem direkte Bemühungen von ihm zuletzt erfolglos geblieben waren.
Sogar im Innenministerium mokierte man sich, dass ein korrupter Politiker
wegen der wahren Berichterstattung über seine krummen Sachen noch
Schmerzensgeld aus der Staatskasse erhalten sollte nur weil die Vorgänge
inzwischen verjährt waren.
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Karlsruhe - Ullrich Eidenmüller ist beim Landgericht Karlsruhe mit einer Amtshaftungsklage gegen das Land Baden-Württemberg unterlegen. Eigentlich wollte der Karlsruher Bürgermeister 15.000 Euro Entschädigung, da er sich von der Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zur FlowTex-Affäre ungerecht behandelt fühlte (ka-news berichtete). Er sah sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Eidenmüller hatte zur Unterstützung seiner Kandidatur zum Oberbürgermeister 1998 vom damaligen FlowTex-Chef Manfred Schmider Spenden in Höhe von 88.000 D-Mark erhalten (ka-news berichtete). Ein Ermittlungsverfahren we-gen Steuerhinterziehung war bereits eingestellt worden (ka-news berichtete), als eine Stuttgarter Zeitung in diesem Zusammenhang berichtete, der Bürgermeister habe Promotionstätigkeiten für die zur FlowTex-Gruppe gehörende Firma FlowWaste entfaltet.
Dadurch sah sich der FDP-Politiker in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und verklagte das Land Baden-Würt-temberg auf 15.000 Euro Schadensersatz. Dies hat nun die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe abge-wiesen. In der Urteilsbegründung heißt es: "Die isolierte Bekanntgabe der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfah-rens wegen des Verdachts der Vorteilsannahme sei zwar amtspflichtwidrig gewesen, da sie in einem wesentlichen Punkt unvollständig und damit unrichtig gewesen sei. Dadurch sei auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht Eiden-müllers verletzt worden."
Weiter heißt es vom Landgericht: "Diese Verletzung sei jedoch nicht so schwer wiegend, dass deshalb eine Geld-entschädigung veranlasst sei. Die von Eidenmüller geltend gemachte Rufschädigung beruhe nämlich nicht auf der isolierten Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, sondern auf der Annahme einer Wahlkampfspende von Manfred Schmider in beträchtlicher Höhe und seiner damit in engem zeitlichem Zusammenhang stehenden Promotion eines Projekts der von Schmider beherrschten Firma FlowWaste. Es sei nicht von der Staatsanwaltschaft zu verantworten, wenn die Presse deshalb eine Verquickung Eidenmüllers in den FlowTex - Skandal vermutet habe, auch wenn das Verhalten Eidenmüllers rechtlich unbedenklich gewesen sein sollte."
Auch die Feststellungsklage Eidenmüllers auf Verpflichtung des Lands zum Schadensersatz wurde von der Kammer abgewiesen. Nach Ansicht des Landgerichts Karlsruhe sei es lediglich eine fern liegende theoretische Möglichkeit, dass Eidenmüller allein aus der isolierten Bekanntgabe der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens ein Schaden entstanden ist oder noch entstehen werde. Eidenmüller fühlt sich in einer von ihm verfassten Pressemitteilung als "Lucky Looser".
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Pecunia non olet.
Geld stinkt nicht.
(Röm. Spruch)
Die Verflechtungen zwischen Wirtschaft, Politik, Justiz und Verwaltung
(Ein Beispiel)
Um den Petfood-Thriller richtig zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass die Bundesrepublik nach den Un-tersuchungen verschiedener internationaler Institute und Organisationen in einer Rangliste korrupter Staaten einen der vorderen Plätze noch vor mehreren der so genannten Bananenrepubliken einnimmt und auch als Filzokratie angesehen wird. Bei einer retrospektiven, kaleidoskopartigen Betrachtung fällt der Blick zunächst auf die Namen Friedrich Karl Flick, Otto Graf Lambsdorff, Helmut Kohl, Franz Josef Strauß und Walter Scheel. Franz Josef Strauß und Walter Scheel galten als die korruptesten Politiker überhaupt. Scheel rief mit seiner Ehefrau Miltred aus keineswegs uneigen-nützigen Motiven die Deutsche Krebshilfe ins Leben.
Die Zeitschrift »Wissenschaft« übte am 28.05.2002 Kritik an den Kartellstrukturen und den Verflechtungen des Ge-sundheitswesens:
»Geheime Preisabsprachen, gekaufte Ärzte, falsche Diagnosen: Die Gesundheitsindustrie ist ein undurchschaubares Geflecht geworden, in dem sich Profitsucht und Größenwahn austoben. Dieses Medizinerkartell hat sich zum profit-trächtigsten Industriezweig entwickelt, der jeden achten Steuer-Euro verschlingt. Ein Ende des Booms ist nicht abzu-sehen«
Selbst das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit räumte in einem Schreiben vom 06.11.2003 die korrupten Strukturen in der Ärzteschaft ein:
»Ferner wird das Thema der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen zur Zeit mit den beteiligten Verbänden, der Industrie, der Krankenkassen und der Ärzteschaft erörtert. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie beab-sichtigen ferner, einen Kodex mit Selbstverpflichtung zur Korruptionsbekämpfung zu schaffen.«
Die konservativen Badischen Neuesten Nachrichten berichteten bereits früher über die Zunahme von Korruption in Klini-ken und Ämtern.
In Baden-Württemberg konnten aufgrund von Verflechtungen und einflussreicher Protektion Kurt Georg Kiesinger und Hans Filbinger mit ihrer Nazi-Vergangenheit zu Amt und Würden gelangen. Der nachrückende Ministerpräsident Lothar Späth hob sich mit Hubschraubern von Daimler Benz in die Lüfte und genoss per Schiff und auf Kosten von Standard Elektrik Lorenz (SEL) die Ägäis und Bordellreisen nach Rio und Thailand.
Sein Nachfolger Erwin Teufel labte sich am »Baggerbiss« des Hochstaplers und Tiefbohrers Manfred Schmider und füllte über seinen Parteifreund Günter Hertweck - den ehemaligen Generalstaatsanwalt von Karlsruhe - als Kassier die Kassen und Taschen der CDU und ihrer Funktionäre.
Flowtex gilt als ein Musterbeispiel par excellence für die Korruption in Politik, Justiz und Verwaltung und ist repräsen-tativ für alle anderen Geldgeber, insbesondere jedoch für die von mir ironisch als Dinos bezeichneten Multis Nestlé, Hoffmann-La Roche und Mars-Waltham-Effem-Masterfoods.
Von deren gigantischen
Werbeetats über jährlich zusammen mehr als 5 Milliarden Euro - 5.000
Millionen - gehen zur Pflege der öffentlichen und nichtöffentlichen
Landschaft größere Summen an die Politik, Justiz und Verwaltung, um da-mit
Personen, Stimmen und Entscheidungen zu kaufen. (vgl. »Der
Jahrtausendirrtum der Veterinärmedizin«)

Ullrich Eidenmüller als Westentaschen-Machiavelli

Bei dem »Baggerbiss«
handelte es sich um eine Grundsteinlegung mit einem Bagger und einem
Imbiss,
bei dem neben anderer Prominenz auch der Ministerpräsident Erwin
Teufel und die frühere Regierungspräsidentin Gerlinde Hämmerle anwesend waren.
(ganz links und Dritte von rechts)






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Dagegen gab es im
Klinikum bis zum Sommer 2005 keine Palliativstation für schwer
kranke Patienten und erst unter dem Druck der vorstehenden
Veröffentlichungen.
In jüngerer Zeit ist das Justizministerium von Baden-Württemberg fest in der Hand der skandalumwitterten FDP. Der FDP-Landesvorsitzende Walter Döring und sein Stellvertreter Ullrich Eidenmüller bestimmten lange Zeit mit ihren Hin-termännern bis zum Sommer 2004 die Geschicke der Justiz in Baden-Württemberg. Während der aufgrund familiärer Dissonanzen vorzeitig aus dem Amt geschiedene Justizminister Ulrich Goll in der renommierten Kanzlei Wellensiek in Heidelberg für seine betuchten Mandanten die Fäden zur Ministerialbürokratie in Stuttgart und seinen ehemals eigenen Leuten spann, vertrat als seine Nachfolgerin die Bankersgattin Corinna Werwigk-Hertneck die Interessen der Finanz-kreise des Landes, bis sie in der Affäre um den Sturz des Ministerpräsidenten Walter Döring auch stolperte und ihren Ministersessel für den erneut bereit stehenden Ulrich Goll freimachen musste.
In jüngster Zeit kam der das sogenannte Bad in der Menge und der Öffentlichkeit geradezu begierig suchende Ullrich Eidenmüller ins Gerede. Der Multifunktionär Eidenmüller entfaltete mittels geschickt geknüpfter Beziehungsgeflechte eine eindrucksvolle Hausmacht: Er war bis vor kurzem als Bürgermeister von Karlsruhe Dezernent für die Kultur, den Schlachthof, das Veterinär- und das Gesundheitswesen und riss sich dann auch noch das einträgliche Bauwesen un-ter den Nagel, um unter Beibehaltung der übrigen Dezernate die weniger profitablen Schlächter und Veterinäre abzuge-ben. Zudem fungierte Eidenmüller bis zu dem von ihm selbst betriebenen Sturz seines ungeliebten Parteifreundes Wal-ter Döring im Sommer 2004 als stellvertretender Landesvorsitzender der FDP und begnügte sich somit nicht mit der Kommunalpolitik. Er machte seinen Einfluss auch auf Landesebene geltend und wirkte an der Ernennung und/oder Be-förderung von Justizpersonen mit. Als Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums befindet Eidenmüller jedoch weiterhin über die Anstellungsverträge der Ärzte und Ärztinnen und damit über deren Karrieren.
Ullrich Eidenmüller besetzte Schlüsselpositionen der Justiz in Baden-Württemberg mit Vertrauensleuten: Der Oberlandesgerichtspräsident Münchbach, der Landgerichtspräsident Baschang, der Amtsgerichtspräsi-dent Riedel, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Weingärtner, der Generalstaatsanwalt Hertweck und die Generalstaatsanwältin Hügel sowie die Leitenden Oberstaatsanwälte Klass, Kaiser und Spitz ver- danken und verdankten seiner Stimme und seinem Plazet Amt und Würden und sind ihm verpflichtet.
Die Korruption von Eidenmüller war in der Vergangenheit zwar vermutet, aber nie so richtig ausgemacht worden, bis sich nunmehr in dem milliardenschweren Flowtex-Skandal seine Käuflichkeit herausgestellt hat. Er hielt als Protektor und Schirmherr seinem Schmiergeldgeber »Big Manni« lange Zeit Strafverfahren vom Hals und kümmerte sich sogar persönlich um dessen Gartenhecken. Passieren wird ihm deswegen aber nichts, denn die Staatsanwaltschaft für Wirt-schaftskriminalität in Mannheim ließ die Delikte der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung auf höhere Anweisung verjähren und mit der Generalstaatsanwältin Christine Hügel steht ihm jederzeit in dieser wie in anderen Sachen eine Schutzgöttin zur Seite
Es war mithin aus der Sicht der Dinos ein guter Griff, sich den einflussreichen Polit- und Multifunktionär Ull-rich Eidenmüller zu kaufen, um durch ihn nach dem schon im alten Rom und der chinesischen Kaiserzeit bekannten Strategem des »Jemanden mit dem Messer eines anderen morden« gegen Klaus und Anneliese Kammerer vorgehen zu lassen. Damit konnten sie als Schreibtischtäter im Hintergrund bleiben und mussten sich nicht selbst exponierern. Zudem erhielten alle Maßnahmen der wirtschaftlichen und sozialen Vernichtung der Kammerers einen behördlichen Anstrich und eine legale Fassade. Was dabei herausgekommen und in diesem reißerischen Polit-Thriller so im Einzelnen alles passiert ist, schildern die vorstehenden Kapitel.
Elmar Wenger
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Fassung vom 01.10.2010
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